Neue Wettanbieter in Österreich: Was ein Markteintritt 2026 kostet
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Wer sich für einen neuen Anbieter interessiert, zahlt am Ende in drei Richtungen: an die Wettgebühr, an die Buchmacherquote und an die Bedingungen, die eine Aktion an die Auszahlung hängt. In Österreich fehlt eine bundesweite Liste, also lässt sich Seriosität nur anhand der Bewilligung prüfen, die ein Anbieter selbst nennt. Wer „neu“ nur am Gründungsdatum festmacht, übersieht, dass hinter einem österreichischen Marktauftritt oft ein internationaler Konzern steht, der seit Jahrzehnten aktiv ist. Was eine neue Marke wirklich kostet, steht nicht im Werbetext.
Datenstand: November 5, 2026. Lizenz- und Bewilligungsangaben geprüft gegen die von den Anbietern veröffentlichten Impressen, Wettordnungen und AGB (Stand 14.–16.10.2026).
Einzahlung, Auszahlung, Bearbeitung: was neue Wettanbieter bei Zahlungen kosten
Wer einen neuen Anbieter ausprobiert, merkt die Reibung zuerst beim Geld. Die Auswahl der Methoden, die Dauer bis das Geld zurück auf dem Konto ist, und ob der Anbieter Gebühren zieht, trennen einen seriösen Marktauftritt von einer bloßen Hülle.

Österreichische Sportwettengesetze schreiben keine spezifischen Zahlungsmethoden wie E-Wallet, Karte oder Überweisung vor. Welche Methode ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Entscheidung, in den AGB festgehalten und abhängig vom jeweiligen Zahlungspartner. Eine zentrale Sperrdatei gibt es im Sportwettenbereich nicht; die Sperre ist pro Anbieter und pro Bundesland geregelt.
Dasselbe Bild zeigt sich bei Auszahlungszeiten. Was in den AGB steht, ist oft eine Spanne: „innerhalb von 24 Stunden“, „1–3 Werktage“, „bis zu fünf Werktage“. Schneller als das Bankensystem selbst geht es kaum, und der Anbieter entscheidet, ob er am Wochenende überhaupt auszahlt. Ein Tag Verzögerung ist im Sportwettenbereich kein Reklamationsgrund, sondern die Norm.
Bei E-Wallets fällt die größte Spanne zwischen den Anbietern. Wer mit PayPal einzahlt, bekommt das Geld typischerweise innerhalb eines Werktags zurück, wenn das Konto verifiziert ist. Karten und SEPA-Lastschrift brauchen in der Regel ein bis drei Werktage. Überweisung am Wochenende stockt, weil die Banken des Anbieters montags wieder öffnen. Gebühren für die Auszahlung sind in Österreich unüblich, der Anbieter schluckt die Kosten, wenn er sich das leisten kann — meistens die jüngeren Marken, die mit dem Werbegeld der Eigentümer mitziehen.
Die Konzessionen für Zahlungsdienste sind im Inland anders geregelt als im EU-Ausland. In Österreich existiert keine spezifische Bewilligung für Zahlungsanbieter, die mit Wettunternehmen kooperieren. Relevant ist die PSD2-Rahmenregelung der EU. Wer mit Karte einzahlt, profitiert vom Verbraucherschutz der Kartenherausgeber. Bei Krypto-Einzahlungen fällt dieser Schutz weg. Die Wahl der Zahlungsmethode zeigt zudem, welche Auszahlungswege ein Anbieter bevorzugt — wer mit Bitcoin auszahlt, verzichtet auf diesen Regulierungsschutz.
Was bei neuen Marken auffällt: Kaum eine nennt in den AGB eine konkrete Auszahlungsdauer pro Methode. Stattdessen steht dort ein pauschaler Bearbeitungszeitraum, der die längste Variante enthält. Wer eine bestimmte Methode braucht, liest am Wettkonto im persönlichen Bereich nach, nicht in den AGB. Dort steht, welche Methode überhaupt zur Auszahlung freigeschaltet ist.
Was als „neu“ gilt und woran sich ein frischer Anbieter prüfen lässt
Ein neues Logo auf der Startseite macht noch keinen neuen Marktteilnehmer. Ein einheitlicher Schwellenwert, ab wann ein Anbieter als „neu“ gilt, existiert in Österreich nicht.

Was sich aus den Daten ergibt: Drei Anhaltspunkte, an denen sich ein neuer Anbieter prüfen lässt, bevor Geld auf das Wettkonto wandert.
Erstens der Betreiber. Hinter einem neuen Marktauftritt steht fast immer ein bestehender Konzern. Lottoland ist seit 2013 am Markt, betrieben von Lottoland Limited mit Sitz in Gibraltar; Spinsino wird aus Curaçao betrieben; bet-at-home wurde 1999 in Wels gegründet und sitzt heute in Düsseldorf. Wer „neu“ mit „unbekannt“ gleichsetzt, verkennt, dass die Lizenz, die ein Anbieter trägt, in der Konzernzentrale liegt, nicht im neuen Logo.
Zweitens das Impressum. Die Bewilligung, die ein österreichischer Wettanbieter braucht, ist Landessache. Wer ein seriöses Angebot macht, nennt im Impressum oder in den AGB das Bundesland, das den Bescheid ausgestellt hat, sowie die Aktenzahl. tipp3 nennt das NÖ Wettgesetz (LGBl. Nr. 58/2020) und den Bescheid der NÖ Landesregierung vom 10.12.2020 mit der Aktenzahl IVW1-Wett-47/001-2020. Admiral nennt das Oö. Wettgesetz, Vierklee das Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz. Wer nichts davon findet, hat keinen Beleg.
Drittens die Selbstsperre. tipp3 bietet Sperren von einem bis drei Jahren an, win2day monatliche Limits. Wer keine Sperre anbietet, ist im österreichischen Sportwettenmarkt fehl am Platz — egal, wie neu die Marke ist.
Die Beobachtung, dass viele „neue“ Marken zu etablierten Konzernen gehören, hat einen praktischen Haken: Wenn der Mutterkonzern insolvent wird oder die Lizenz verliert, kann das Wettkonto leer ausgehen. Das ist der Punkt, an dem eine Marke, die unter eigenem Namen auftritt, mehr Sicherheit bietet als ein White-Label-Geschäft, das unter dem Logo einer kleinen Vertriebsfirma läuft.
Die Rangliste: zehn neue Wettanbieter im Vergleich
Worauf man bei einem neuen Wettanbieter achten muss, ist im österreichischen Markt kein Geheimnis: Sitz des Betreibers, Bewilligungsland, Wettgebühr-Behandlung, Zahlungsmethoden und Limits. Was ein Anbieter davon offenlegt, ist im Impressum und in den AGB nachzulesen. Die folgende Tabelle vergleicht zehn Anbieter, die als „neu“ oder „neu aufgestellt“ gelten.
| Marke | Bewilligung in Österreich | Betreiber / genannte Lizenz |
|---|---|---|
| tipp3 | Bewilligung NÖ Landesregierung (NÖ Wettgesetz) | Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H. |
| win2day | Bewilligung NÖ Landesregierung (NÖ Wettgesetz) | Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH |
| Starsportwetten | Bewilligung (Land nicht veröffentlicht) | Star Sportwetten GmbH |
| Admiral | Bewilligung OÖ Landesregierung (Oö. Wettgesetz) | ADMIRAL Sportwetten GmbH |
| Vierklee | Bewilligung Tiroler Landesregierung | Vierklee Wettbüro GmbH |
| Merkur Bets | Bewilligung (Land nicht veröffentlicht) | n. v. |
| Lottoland | ohne österreichische Bewilligung | MGA / Gibraltar |
| bet-at-home | ohne österreichische Bewilligung | MGA / Düsseldorf |
| Spinsino | ohne österreichische Bewilligung | Curaçao |
| 888sport | ohne österreichische Bewilligung | Gibraltar |
Bei Starsportwetten ist im Google-Play-Eintrag von einem Bescheid vom 8. März 2022 die Rede; das Bundesland und die Bescheidnummer werden dort nicht angeführt. Bei Merkur Bets fehlt die Veröffentlichung des Bewilligungslandes. Wer es genau wissen will, fragt beim Anbieter nach.
Was die Tabelle nicht abdeckt, ist die Frage, was ein Anbieter wirklich kostet. Die Wettgebühr von 5 % wird von manchen Anbietern ganz getragen, von anderen auf den Gewinn geschlagen. tipp3 etwa gibt an, die Gebühr bei verlorenen Wetten selbst zu tragen, bei gewonnenen Wetten 5 % vom Gewinn abzuziehen. Bei MGA-lizenzierten Anbietern ist der Umgang uneinheitlich, weil die Quoten oft netto gestellt werden und die Gebühr in der Marge steckt. Wer über die Wettgebühr exakt Buch führen will, öffnet die Einsatzhistorie im Wettkonto und rechnet nach.
Die Tabelle kann nicht alle Details abdecken, da Methoden und Auszahlungsdauern je nach Anbieter variieren. tipp3 etwa nimmt Wetten über rund 3300 Trafiken, Annahmestellen, die Trafik-App und online an; die Auszahlung erfolgt auf das verknüpfte Bankkonto. Bei internationalen Anbietern wie Betway oder 888sport geben die Konzernstrukturen und Börsennotierungen Aufschluss über die Stabilität, die über eine reine Spalte hinausgeht.
Was ein neuer Wettanbieter in Österreich mitbringt — und wo die Unterschiede liegen
Wer einen neuen Anbieter im österreichischen Markt einordnet, sortiert zuerst nach Bewilligung. Sechs der zehn Anbieter in der Liste nennen eine österreichische Landesbewilligung. Die anderen vier arbeiten mit ausländischen Lizenzen aus Malta, Gibraltar oder Curaçao und stehen damit außerhalb des österreichischen Aufsichtssystems.
tipp3 ist einer der wenigen Anbieter, der einen konkreten Bescheid nennt: NÖ Landesregierung, 10.12.2020, Aktenzahl IVW1-Wett-47/001-2020, basierend auf dem NÖ Wettgesetz vom 27.05.2020 (LGBl. Nr. 58/2020). Dazu kommen rund 3300 Annahmestellen über Trafiken, was den Vertriebsweg von tipp3 einzigartig macht. tipp3 nimmt Wetten online, über die Trafik-App und am Schalter entgegen. Es gibt kein gesondertes Online-Angebot mit anderen Konditionen als am Schalter — beide Kanäle laufen unter derselben Bewilligung.
win2day ist der Sportwetten-Arm der Österreichischen Lotterien. Als Bewilligung für Sportwetten wird die Aktenzahl IVW1-Wett-47/001-2020 der NÖ Landesregierung genannt. Wichtig ist die Trennung: Die Lotterie- und Casinoangebote von win2day laufen unter der bundesweiten GSpG-Konzession, nur die Sportwetten unter der NÖ-Landesbewilligung. Wer bei win2day spielt, achtet darauf, welches Produkt er wählt — die Regeln sind nicht identisch. Bei den Limits ist win2day deutlich enger: 250 € pro Woche bis zum Alter von 26 Jahren, 1.680 € pro Kalendermonat ab 26 Jahren. Über diese Limits hinaus wird nichts ausgezahlt; Gewinne zählen nicht zum Limit.
Starsportwetten ist im Google-Play-Eintrag mit einem Bescheid vom 8. März 2022 dokumentiert. Welches Bundesland den Bescheid ausgestellt hat und wie die Aktenzahl lautet, ist in der Beschreibung nicht zu lesen. Wer dort einzahlt, geht das Risiko ein, im Streitfall an einen Anbieter zu geraten, der seine Bewilligung nicht offenlegt. Für ein Sportwettenkonto, das nur kleinere Beträge bewegt, mag das tragbar sein; wer viel einzahlt, will die Bewilligung sehen.
Admiral gehört seit Anfang September 2025 zu Tipico. Tipico hatte Admiral von Novomatic übernommen, die Bundeswettbewerbsbehörde genehmigte unter Auflagen, 20 Wettshops müssen verkauft werden. Die restlichen Shops laufen künftig unter der Marke Admiral, Tipico tritt als Technologiepartner auf. Wer dort wettet, wettet de facto bei einem österreichischen Marktführer mit internationalem Rückhalt. Die Bewilligung ist die der OÖ Landesregierung nach dem Oö. Wettgesetz. Wer die Übergangsphase mitmacht, sieht möglicherweise zweimal die AGB wechseln.
Vierklee richtet sich an ein Publikum, das online und am Terminal spielt. Bewilligt durch die Tiroler Landesregierung mit Bescheid IIa.10.065/144-0, basiert auf dem Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz. Im Impressum ist die Rechtsvorschrift klar benannt; das nimmt viel von dem Graubereich, den andere Anbieter offenlassen.
Merkur Bets firmierte bis Juni 2025 unter Cashpoint, mit Sitz in Gerasdorf bei Wien. Die Sportwetten-Sparte der Merkur Group wurde umbenannt, der Betrieb läuft weiter. Die Details zum Bewilligungsland werden vom Anbieter nicht im Impressum aufgeführt. Wer dort einsteigt, wettet bei einem erfahrenen Anbieter, muss aber auf die explizite Nennung der Landesbewilligung verzichten.
Lottoland, bet-at-home, Spinsino und 888sport stehen ohne österreichische Bewilligung in der Liste. Lottoland bietet Wetten auf mehr als 30 Lotterieziehungen an, betrieben von einer Gesellschaft mit Sitz in Gibraltar. bet-at-home wurde 1999 in Wels gegründet, sitzt heute in Düsseldorf und arbeitet mit MGA-Lizenz. Spinsino wird aus Curaçao betrieben. 888sport gehört zur Evoke plc, die an der Londoner Börse notiert ist.
Keine dieser vier Marken ist „illegal“ im Pauschalsinn — die Rechtslage ist umstritten, eine fremde Lizenz ersetzt keine österreichische Bewilligung, und die Spielsuchthilfe endet an der österreichischen Grenze. Wer dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass eine österreichische Selbstsperre dort nicht greift.
Was in Österreich als legal gilt und wo die Grenzen liegen
Österreichische Sportwetten sind kein Glücksspiel im bundesrechtlichen Sinn. Der Verwaltungsgerichtshof hat das 2015 klargestellt (VwGH 2.7.2015, Ro 2015/16/0019): Die klassische Sportwette ist ein Geschicklichkeitsspiel und fällt damit nicht unter das Glücksspielgesetz (GSpG). Daraus folgt: Es gibt keine bundesweite Lizenz, keinen Bundesregister, kein Bundeslimit für Sportwetten.
Die Bewilligung ist Landessache. Jedes Bundesland hat sein eigenes Wettgesetz. Niederösterreich regelt es im NÖ Wettgesetz (LGBl. Nr. 58/2020), Wien im Wiener Wettengesetz (LGBl. Nr. 26/2016), Oberösterreich im Oö. Wettgesetz. Die zuständige Behörde ist die jeweilige Landesregierung oder — in Wien — der Magistrat. Wer eine Bewilligung sieht, sieht die eines bestimmten Bundeslandes, nicht „Österreichs“.
Bei grenzüberschreitendem Online-Geschäft wird es unübersichtlich. Der Verwaltungsgerichtshof hat im April 2026 bestätigt (VwGH 9.4.2026, Ra 2025/02/0037), dass für Oberösterreich der Standort des Servers entscheidend ist, von dem aus das Wettangebot übermittelt wird. Wer aus dem Ausland operiert, fällt aus der Reichweite des Oö. Wettgesetzes heraus — das gilt nicht nur für Oberösterreich, sondern ist übertragbar. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Gibraltar oder Curaçao steht einer österreichischen Bewilligung nicht gleich. Keine österreichische Behörde veröffentlicht eine Liste der bewilligten Anbieter; wer sie prüfen will, fragt beim Anbieter nach.
Live-Wetten sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Wien erlaubt Live-Wetten nur auf Teilergebnisse oder das Endergebnis. Oberösterreich beschränkt sie auf numerische Zwischen- oder Endergebnisse oder die nächste Torschützin. Pauschale Aussagen, Live-Wetten seien „in Österreich“ erlaubt oder verboten, treffen daher nie zu; es kommt immer auf das jeweilige Bundesland an. Einsätze sind ebenfalls unterschiedlich gedeckelt: Oberösterreich und Niederösterreich ziehen die Grenze bei 500 € pro Wette, Wien bei 50 € pro Wette an Terminals ohne Bedienung.
Wetten auf Politik oder TV-Shows sind nach der Auffassung des BMF in der Regel nicht erlaubt. Wetten auf virtuelle oder aufgezeichnete Rennen sind Glücksspiel und fallen unter das GSpG — eine Landesbewilligung greift hier nicht. E-Sports ist in den verfügbaren Quellen nicht eingeordnet; daher werden dazu keine Aussagen getroffen.
Strafe für Betreiber ohne Bewilligung: Wien bis zu 22.000 €, Oberösterreich bis zu 20.000 €. Für Spielerinnen, die bei einem ausländischen Anbieter wetten, sind keine Sanktionen vorgesehen. Wer Verluste einklagt, weil die Wette bei einem nicht bewilligten Anbieter zustande kam, hat bei Casino und Poker bereits Urteile erstritten; für Sportwetten existiert bislang keine vergleichbare Rechtsprechung, die Rückzahlungen vorsieht.
Spielerschutz: was bei neuen Anbietern gilt und wo die Lücken sind
Spielerschutz im österreichischen Sportwettenmarkt heißt: pro Anbieter, pro Bundesland. Es gibt keine zentrale Sperrdatei, kein zentrales Limit, keine zentrale Aufsicht. Wer sich selbst sperren will, tut es bei jedem Anbieter einzeln — und die Sperre gilt nur dort.
tipp3 bietet eine Spielpause von 1, 3 oder 6 Monaten, das Guthaben bleibt auf dem Konto, und eine Selbstsperre von 1, 2 oder 3 Jahren, mit Auszahlung des Restguthabens auf das verknüpfte Bankkonto. Beide Varianten lassen sich nach Beginn nicht mehr aufheben — wer eine Sperre setzt, bleibt draußen.
win2day setzt bei den Einzahlungen an: 250 € pro Woche bis zum Alter von 26 Jahren, 1.680 € pro Kalendermonat ab 26 Jahren, individuell erhöhbar auf Antrag. Gewinne zählen nicht zum Limit. Wer bei win2day spielt, hat ein gesetzlich verankertes Limit — nicht durch das Bundesgesetz, sondern durch die Spielbedingungen, die das BMF/Finanzamt Österreich nicht durchsetzt.
Die Wiener Sperre kann frühestens nach zwei Jahren aufgehoben werden. Bei Anbietern mit anderer Sitzbewilligung gilt die Wiener Frist nicht, sondern das, was im jeweiligen Bundesland steht oder was der Anbieter in den AGB festlegt.
Wichtig für neue Anbieter: Wer etwa eine Lizenz aus Malta hat und mit österreichischen Spielerinnen Geschäfte macht, hat weder eine österreichische Bewilligung noch einen österreichischen Sperrmechanismus. Die Spielsuchthilfe (Spielsuchthilfe.at, Playsponsible.at) arbeitet unabhängig davon und ist für jeden offen. Das Glücksspielreformgesetz 2026, das im Oktober 2026 noch im Entwurf liegt, will ein zentrales Sperrregister und ein Limitregister schaffen — für Glücksspiele unter dem GSpG, nicht für Sportwetten. Wer sich auf eine zentrale Sperrdatei verlässt, ist auf Werbung hereingefallen.
Was die Lücken sind: Die nationale Sperre greift bei Sportwetten nicht. Selbstsperren gelten nur beim Anbieter, der sie eingerichtet hat. Wer bei drei Anbietern spielt, sperrt sich dreimal. Wer bei einem MGA-lizenzierten Anbieter spielt, hat keine österreichische Behörde, die das Spielverhalten überwacht. Das ist keine Schwäche der Anbieter, sondern die Folge einer Architektur, die den Sportwettenmarkt aus dem GSpG herausnimmt.
Was ein Bonus bei neuen Wettanbietern kostet
Ein „Willkommensbonus“ auf der Startseite ist ein Marketing-Versprechen. Was davon am Wettkonto übrig bleibt, hängt an drei Zahlen: der Umsatzvorgabe, der Mindestquote und der Frist. Wer diese drei nicht liest, lässt Geld auf der Strecke.
Die Umsatzvorgabe ist der Multiplikator, mit dem der Bonus — oder Bonus plus Einzahlung — durchgespielt werden muss, bevor eine Auszahlung möglich ist. „10-facher Umsatz“ heißt: Wer 100 € Bonus bekommt, muss 1.000 € an Wetten platzieren, bevor er auszahlen kann. Bei 5-fachem Umsatz sind es 500 €. Die Vorgabe variiert von Anbieter zu Anbieter; sie steht in den AGB, oft versteckt im Kleingedruckten.
Die Mindestquote legt fest, welche Wetten zählen. „1,50“ heißt: Nur Wetten mit einer Quote von 1,50 oder höher tragen zum Umsatz bei. Wer unter der Mindestquote wettet, spielt umsonst im Sinne der Umsatzbedingung — die Wette zählt nicht. Bei Kombiwetten gilt die Quote für die Gesamtkombination, nicht für den Einzeleinsatz. Wer mit Kombinationen spielt, kann unter die Mindestquote fallen, ohne es zu merken.
Die Frist legt fest, wie lange der Bonus gilt. „30 Tage“ sind üblich, manche Anbieter geben sieben Tage. Wer in der Frist den Umsatz nicht erfüllt, verliert Bonus und Gewinne. Bei neuen Anbietern ist die Frist oft kürzer als bei etablierten, weil der Anbieter das Werbegeld schnell wieder einspielen will.
Konkrete Bonus-Zahlen variieren je nach Anbieter und sind in den AGB nachzulesen. Die Rahmenbedingungen sind in Österreich typisch und variieren. Wer einen Bonus annimmt, liest drei Stellen: die AGB, die Bonus-AGB und das Kleingedruckte auf der Aktionsseite. Was dort steht, ist verbindlich; was im Werbebanner steht, ist Werbung.
Wer einen Bonus ausschlägt, schont sein Wettkonto. Wer ihn annimmt, bindet Geld für die Umsatzdauer an den Anbieter und verzichtet auf Auszahlungen in dieser Zeit. Wer zwischen zwei Angeboten wählt, vergleicht nicht den Bonusbetrag, sondern den effektiven Aufwand: Umsatzvorgabe × durchschnittlicher Einsatz = Mindestvolumen, geteilt durch die Frist in Tagen = Einsätze pro Tag. Ist die Zahl zu hoch, ist der Bonus zu teuer.
Die Wettgebühr von 5 % wird in der Werbung meist nicht erwähnt. Sie ist Teil des effektiven Aufwands, unabhängig davon, ob der Anbieter sie schluckt oder weiterreicht. Wer einen Bonus bei einem Anbieter spielt, der die Gebühr auf den Gewinn schlägt, hat einen höheren effektiven Verlust als der Anbieter, der sie aus eigener Tasche trägt. tipp3 etwa trägt sie bei verlorenen Wetten selbst; bei gewonnenen Wetten werden 5 % vom Gewinn abgezogen.
Wichtiger als die Frage „Welcher Bonus ist der beste?“ ist die Frage: „Welcher Bonus ist für meine Spielweise tragbar?“ Eine hohe Vorgabe drückt auf den Geldbeutel, eine niedrige Vorgabe ist leichter zu erfüllen, eine kurze Frist ist ein Risiko. Wer mit kleinen Einsätzen spielt, kommt mit hohen Vorgaben nicht durch; wer mit großen Einsätzen spielt, hat die Vorgabe schnell erfüllt, riskiert aber, mehr Geld zu binden, als ihm lieb ist.
Anbieter im Detail: was die zehn Marken taugen
Tipp3
tipp3 zählt zu den wenigen Anbietern, deren österreichische Bewilligung sich auf den Bescheid eines konkreten Landes zurückführen lässt. Die Österreichische Sportwetten Gesellschaft wurde im April 2000 gegründet, der erste Wettschein datiert vom 24. August 2001, das Impressum nennt die Aktenzahl der NÖ Landesregierung (IVW1-Wett-47/001-2020) und das NÖ Wettgesetz. Was die Marke auszeichnet, ist der Vertriebsweg: rund 3300 Trafiken und Annahmestellen, die Trafik-App und die Website. Wer in Österreich lebt und schon einmal in einer Trafik stand, kennt tipp3.
Die Wettgebühr von 5 % wird bei verlorenen Wetten selbst getragen, bei gewonnenen Wetten vom Gewinn abgezogen. Wer also 100 € auf eine Wette mit Quote 2,00 setzt und verliert, zahlt nichts zusätzlich; wer gewinnt, bekommt nicht 100 € Gewinn ausgezahlt, sondern 95 €. Das steht so auf der Hilfeseite.
Was bei der Selbstsperre zu beachten ist: 1, 3 oder 6 Monate Pause sind möglich, das Guthaben bleibt im Konto; die Sperre von 1, 2 oder 3 Jahren überweist das Restguthaben zurück. Beide sind nach dem Start nicht mehr aufhebbar. Wer sich einmal sperrt, bleibt draußen, bis die Frist endet.
Für wen tipp3 das Richtige ist: für Spielerinnen, die eine österreichische Bewilligung sehen wollen, eine Trafik in der Nähe haben und ein klassisches Wettangebot schätzen. Was fehlt, ist ein modernes Online-Erlebnis mit Live-Streams und Wett-Builder, wie es internationale Marken bieten. Wer darauf Wert legt, ist bei tipp3 an der falschen Adresse.
Win2day
win2day ist die Sportwetten-Marke der Österreichischen Lotterien. Der Anbieter der Sportwetten ist die Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH, die Bewilligung dieselbe wie bei tipp3 — NÖ Landesregierung, IVW1-Wett-47/001-2020. Was bei win2day zu beachten ist: Die Lotterie- und Casinoangebote laufen unter der bundesweiten GSpG-Konzession, nicht unter der Landesbewilligung. Die Spielregeln unterscheiden sich je nach Produkt.
Bei den Limits ist win2day der strengste Anbieter im Vergleich: 250 € pro Woche bis 26 Jahre, 1.680 € pro Kalendermonat ab 26 Jahren, auf Antrag erhöhbar. Wer mehr ausgeben will, kann das beim Anbieter beantragen — muss aber einen Grund angeben. Wer diese Limits nicht akzeptiert, geht zu einem anderen Anbieter.
Verfügbar ist win2day in Trafiken, online und über die App. Was die Limits betrifft, ist das eine bewusste Einschränkung, kein Mangel — wer hohe Einsätze fährt, ist hier ohnehin fehl am Platz.
Für wen win2day das Richtige ist: für Spielerinnen mit kleinerem Budget, die ein reguliertes Produkt suchen und die Limits als Sicherheitsnetz verstehen. Wer hohe Einsätze will, bleibt ausgeschlossen.
Starsportwetten
Starsportwetten wird von der Star Sportwetten GmbH betrieben. Im Google-Play-Eintrag heißt es, der Anbieter sei „behördlich bewilligt“, ein Bescheid vom 8. März 2022 sei erteilt worden — Bundesland und Bescheidnummer sind dort nicht zu lesen. Damit hat Starsportwetten eine österreichische Bewilligung, aber nur eine, deren Herkunft der Anbieter nicht offenlegt.
Wer dort einzahlt, vertraut darauf, dass der Bescheid existiert. Wer eine Aktenzahl sehen will, sollte diese beim Kundendienst erfragen.
Für wen Starsportwetten das Richtige ist: für Spieler, die eine österreichische Bewilligung erwarten, ohne den Betreiber hinterfragen zu wollen. Wer den Betreiber prüfen will, braucht mehr.
Admiral
Admiral gehört zu den größten stationären Anbietern Österreichs, mit Bewilligung der OÖ Landesregierung nach dem Oö. Wettgesetz. Seit Anfang September 2025 ist die Marke im Besitz von Tipico, das sie von Novomatic übernommen hat; die Bundeswettbewerbsbehörde genehmigte unter Auflagen, 20 Wettshops müssen verkauft werden. Die restlichen Shops laufen künftig unter Admiral, Tipico ist Technologiepartner.
Wer dort spielt, bekommt eine österreichische Bewilligung mit internationalem Rückhalt. Was die Übergangsphase mit sich bringt, ist nicht absehbar — Technologie, AGB und Wettangebot können sich ändern. Die Bewilligung bleibt nach dem Bescheidwechsel gleich, weil sie an das Bundesland gebunden ist, nicht an den Betreiber.
Für wen Admiral das Richtige ist: für Spielerinnen, die ein stationäres Angebot schätzen und einen Anbieter mit internationaler Plattform wollen. Wer kein Fan von Übergangsphasen ist, wartet ab.
Vierklee
Vierklee richtet sich an ein Publikum in Tirol. Bewilligt durch die Tiroler Landesregierung mit Bescheid IIa.10.065/144-0, basierend auf dem Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz. Das Impressum ist vorbildlich — Aktenzahl und Rechtsgrundlage sind genannt.
Vierklee ist klein gegen tipp3 oder Admiral. Wer dort wettet, hat einen Anbieter mit klarer Rechtsgrundlage und überschaubarem Wettangebot. Wer ein internationales Wettprogramm mit Live-Streams und Kombiwetten sucht, ist hier fehl am Platz.
Für wen Vierklee das Richtige ist: für Tiroler Wettkundinnen, die Wert auf einen lokal bewilligten Anbieter mit überschaubarem Angebot legen.
Merkur Bets
Merkur Bets firmierte bis Juni 2025 unter Cashpoint, mit Sitz in Gerasdorf bei Wien. Die Umbenennung war eine Marketing-Entscheidung der Merkur Group, die ihre Sportwetten-Sparte umflaggte. Welches Bundesland die Bewilligung ausgestellt hat, veröffentlicht der Anbieter nicht.
Wer dort wettet, hat es mit einem etablierten Anbieter zu tun, dessen Bewilligung existiert, deren Details aber nicht öffentlich sind. Für eine seriöse Marke spricht die Historie unter Cashpoint, gegen sie die fehlende Offenlegung der Bewilligungsdetails.
Für wen Merkur Bets das Richtige ist: für Wettkunden, denen die Historie des Anbieters wichtiger ist als die explizite Nennung des Bewilligungslandes im Impressum.
Lottoland
Lottoland Limited hat den Sitz in Gibraltar und wurde im Mai 2013 von David Rosen gegründet. Das Angebot zielt auf mehr als 30 Lotterieziehungen weltweit. Es liegt keine österreichische Landesbewilligung vor; die Lizenz, die Lottoland nennt, ist die MGA.
Wer bei Lottoland spielt, wettet bei einem Anbieter außerhalb des österreichischen Aufsichtssystems. Die Spielsuchthilfe in Österreich endet an der Grenze; eine Selbstsperre bei Lottoland gilt nur dort.
Für wen Lottoland das Richtige ist: für Wettkunden, die gezielt Lotteriewetten suchen und bewusst auf eine österreichische Aufsicht verzichten.
Bet-at-home
bet-at-home wurde im Dezember 1999 in Wels von Jochen Dickinger und Franz Ömer gegründet, ging im März 2000 online, sitzt heute in Düsseldorf. Die Lizenz liegt bei der Bet-at-home.com Holding Ltd. in Mosta (Malta) — MGA-Lizenz, keine österreichische Bewilligung.
Wer bei bet-at-home wettet, hat einen Anbieter mit österreichischer Gründungsgeschichte und ausländischer Lizenz. Die Marke ist in Deutschland und Österreich bekannt, fällt aber nicht unter die österreichische Aufsicht. Wer dort spielt, nutzt die internationale Wettplattform — was auf dem Spiel steht, ist die fehlende österreichische Bewilligung.
Für wen bet-at-home das Richtige ist: für Spieler, die ein breites Sportwetten-Angebot schätzen und auf die österreichische Aufsicht verzichten können.
Spinsino
Spinsino wird aus Curaçao betrieben, von einer Gesellschaft mit Firmennummer 146988 (Paloma Media B.V.), unter einer Curaçao-Lizenz. Zum Zeitpunkt der Überprüfung war die Seite als mexikanisches Angebot aufgebaut (spanische Texte, Zahlungsarten OXXO, SPEI, Mercado Pago, CoDi); eine österreichische oder deutsche Sprachfassung war nicht verfügbar.
Wer bei Spinsino spielen will, hat es mit einem Anbieter zu tun, der seine Marke aktiv rotiert und keine österreichische Sprachversion anbietet. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine österreichische Selbstsperre dort etwas ausrichtet, geht gegen null.
Für wen Spinsino das Richtige ist: für niemanden in Österreich. Der Anbieter ist nicht auf den österreichischen Markt ausgerichtet und verfügt über keine österreichische Bewilligung.
888sport
888sport gehört zur Evoke plc (früher 888 Holdings), mit Sitz in Gibraltar, an der Londoner Börse unter dem Kürzel EVOK notiert. Die Lizenz ist die der Regierung von Gibraltar, nicht die eines österreichischen Bundeslandes.
Wer bei 888sport wettet, wettet bei einem börsennotierten Konzern mit Lizenz außerhalb Österreichs. Die Plattform ist breit, das Angebot vielfältig; die fehlende österreichische Bewilligung bedeutet, dass keine österreichische Behörde das Angebot prüft.
Für wen 888sport das Richtige ist: für Spieler, die ein internationales Wettprogramm suchen, internationalen Marken vertrauen und auf die österreichische Aufsicht verzichten.
Häufige Fragen
Ab wann gilt ein Wettanbieter als neu, und wie lässt sich prüfen, wer ihn betreibt?
Ein einheitlicher Schwellenwert existiert in Österreich nicht; was zählt, ist der Marktauftritt, nicht das Gründungsdatum. Viele „neue“ Marken gehören zu Konzernen, die seit Jahrzehnten aktiv sind. Im Impressum und in den AGB stehen Betreiber, Sitz und Bewilligung — wer dort nichts findet, sollte nachfragen, bevor er einzahlt.
Welche Bewilligung braucht ein neuer Anbieter für Kundinnen in Österreich, und reicht eine Lizenz aus Malta?
Eine österreichische Bewilligung ist Landessache, ausgestellt von der jeweiligen Landesregierung. Eine MGA-Lizenz aus Malta, eine Gibraltar-Lizenz oder eine Curaçao-Lizenz ersetzt sie nicht. Was in Österreich GSpG-rechtlich als Glücksspiel zählt, ist nicht dasselbe wie das, was als Sportwette unter die Landessysteme fällt — eine Sportwette in Österreich braucht eine Bewilligung des Bundeslandes, in dem der Anbieter seinen Sitz hat oder wo das Angebot übermittelt wird.
Woran ist zu erkennen, ob ein neue Anbieter die Wettgebühr von 5 % selbst trägt oder weitergibt?
Im Wettkonto oder in der Einsatzhistorie lässt sich nachvollziehen, was abgezogen wurde. tipp3 etwa trägt die Gebühr bei verlorenen Wetten selbst, bei gewonnenen Wetten werden 5 % vom Gewinn abgezogen. Bei anderen Anbietern fehlt eine klare Angabe, oder die Gebühr ist in der Quote eingepreist. Wer es genau wissen will, rechnet nach: Ist die Quote auffallend niedrig, könnte die Gebühr eingerechnet sein.
Welche Umsatzbedingungen und Mindestquoten sind bei Willkommensangeboten neuer Anbieter zu beachten?
Drei Zahlen entscheiden: Umsatzvorgabe (wie oft der Bonus durchgespielt werden muss), Mindestquote (welche Wetten zählen), Frist (wie lange der Bonus gilt). Eine hohe Vorgabe bei kurzer Frist rechnet sich selten; eine niedrige Vorgabe bei langer Frist ist eher tragbar. Wer keine Lust auf Kleingedrucktes hat, verzichtet auf den Bonus.
Wo lässt sich bei neuen Anbietern eine Selbstsperre beantragen, und gilt sie bei anderen Marken mit?
Bei dem Anbieter, bei dem gespielt wird. Eine österreichische Sportwetten-Sperre gibt es nicht als zentrale Datei — wer bei drei Anbietern spielt, sperrt sich dreimal einzeln. tipp3 etwa bietet Sperren von 1, 3 oder 6 Monaten (Spielpause) und 1, 2 oder 3 Jahren (Selbstsperre). Bei MGA-Anbietern gilt das, was der Anbieter in seinen AGB festlegt — eine österreichische Sperre greift dort nicht.
Welche Zahlungsmethoden und Auszahlungszeiten sind bei neuen Wettanbietern zu prüfen?
Welche Methoden ein Anbieter anbietet, steht in dessen AGB oder im Wettkonto unter „Einzahlung“. Die Auszahlungsdauer hängt von der Methode ab: E-Wallet oft innerhalb eines Werktags, Karte und SEPA-Lastschrift ein bis drei Werktage, Überweisung am Wochenende später. Bei Krypto-Einzahlungen fällt der Verbraucherschutz der Kartenherausgeber weg, das ist eine bewusste Entscheidung des Anbieters, keine Selbstverständlichkeit.
Vergleich – wettenoesterreich
Inhalt erstellt vom Team «wettenoesterreich»
