Wettanbieter ohne Wettsteuer in Österreich 2026: Wer trägt die fünf Prozent?
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Stand: November 5, 2026 | Gegenstand der Prüfung: Wettgebühr nach § 33 TP 17 GebG, Bescheide der Landesregierungen sowie die Bedingungen der zehn genannten Anbieter.
Die Wettgebühr in Österreich beträgt seit 1. April 2025 fünf Prozent vom Wetteinsatz. Das ist der Satz, den der Bundesfinanzhof (das Bundesfinanzgericht) in einem Erkenntnis vom 12. Mai 2026 bestätigt hat, nachdem ein bundesweit tätiger Anbieter die Festsetzung für August bis Oktober 2025 angefochten hatte. Vor dem 1. April 2025 lag der Satz bei zwei Prozent – gültig seit dem 1. Oktober 2005, also fast zwanzig Jahre lang. Wer „Wettanbieter ohne Wettsteuer“ sucht, fragt also nach Buchmachern, die diese Gebühr nicht an ihre Kunden weiterreichen. Was das im Einzelfall heißt, wer die Abgabe überhaupt schuldet, und welche Wege die Anbieter gehen, um sie zu tragen, ist die eigentliche Frage hinter dem Suchbegriff.
Was die Wettgebühr ist – und wer sie schuldet
Die Wettgebühr ist eine bundesrechtliche Abgabe nach § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG, geändert durch das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 (BGBl. I Nr. 7/2025). Sie beträgt fünf Prozent vom Wetteinsatz. Schuldner sind Personen, die gewerbsmäßig Wetten abschließen oder vermitteln, also Buchmacher und Totalisateure. Der Wettkunde ist ausdrücklich nicht Gebührenschuldner. Die Gebühr entsteht mit der Bezahlung des Einsatzes, ist vom Anbieter selbst zu berechnen und bis zum 20. des Folgemonats beim Finanzamt Österreich, Dienststelle Sonderzuständigkeiten, elektronisch über FinanzOnline anzumelden.

Dass die Gebühr den Anbieter trifft, heißt allerdings nicht, dass sie beim Anbieter bleibt. Das Bundesfinanzgericht hat in dem Erkenntnis vom 12. Mai 2026 ausdrücklich festgehalten, dass die Wettgebühr wirtschaftlich den Einsatz des Wettkunden belastet. Der beschwerdeführende Anbieter hatte selbst angegeben, mit einem weniger attraktiven Quotenangebot auf die Erhöhung reagiert zu haben. Anbieter können die Erhöhung über die Quotenberechnung oder die Gewinnausschüttungsquote indirekt an die Kunden weitergeben. Was nach außen als „keine Wettsteuer für den Kunden“ beworben wird, ist also oft schlicht eine andere Quote.
Wie der Satz zustande kam
Der alte Satz von zwei Prozent galt seit dem 1. Oktober 2005, eingeführt durch das Ausspielungsbesteuerungsänderungsgesetz (BGBl. I Nr. 105/2005). Er war über fast zwei Jahrzehnte stabil. Das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 hat ihn mit Wirkung zum 1. April 2025 auf fünf Prozent angehoben, also für Gebührenschulden, die nach dem 31. März 2025 entstanden sind. Das Bundesfinanzgericht wertete die Erhöhung weder als rückwirkend noch als verfassungswidrig und ließ eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zu. Als Zweck nannte das Gericht Budgetkonsolidierung und – laut den Gesetzesmaterialien (AB 34 BlgNR 28. GP) – eine Annäherung an die höhere Glücksspielabgabe.
Auch Anbieter mit Sitz im Ausland
Die Wettgebühr greift auch bei ausländischen Anbietern, sofern die Wette im Inland abgeschlossen wird. Das ist nach der Rechtsprechung bereits dann der Fall, wenn sich nur einer der beiden Vertragspartner im Inland befindet oder die Teilnahme vom Inland aus erfolgt. Das Bundesfinanzgericht hat diese Auslegung auf einen Anbieter mit Sitz im Ausland angewendet, der in Österreich über Vermittler Filialwetten und zusätzlich Online-Wetten anbietet. In einem anderen Verfahren lag der Einsatz dieses Anbieters im Oktober 2025 bei 15.346.094,81 € – ein Beispiel dafür, dass die Abgabe auch bei volumenstarken ausländischen Anbietern greift und entsprechend ins Gewicht fällt. Die abgezogenen Boni mindern dabei die Bemessungsgrundlage.
„Ohne Wettsteuer“ – was der Werbeslogan wirklich sagt
„Ohne Wettsteuer“ ist kein rechtlicher Begriff. Es ist eine Selbstbezeichnung des Anbieters, mit der er sagt: Ich ziehe die fünf Prozent Wettgebühr nicht vom Einsatz oder vom Gewinn des Kunden ab. Drei Modelle sind auf dem österreichischen Markt zu unterscheiden:
Der Anbieter trägt die Gebühr vollständig selbst. Das ist die werbliche Idealvorstellung. Die Kosten sind in der Quote eingepreist – der Anbieter schraubt seine Quoten so, dass er trotz der Abgabe wirtschaftlich bleibt. Für den Wettkunden ändert sich am Bruttoeinsatz nichts, am Bruttogewinn nichts. Wohl aber am Preis, den der Markt für eine Wette zahlt: Die Quote ist tendenziell niedriger als bei einem Anbieter, der die Gebühr sichtbar weiterreicht.
Der Anbieter zieht die Gebühr vom Gewinn ab. Das ist etwa bei tipp3 in den veröffentlichten Bedingungen so geregelt: Bei verlorenen Wetten trägt der Anbieter die Gebühr selbst, bei gewonnenen Wetten werden fünf Prozent des Gewinns abgezogen. Wer auf eine 2,00-Wette zehn Euro setzt, gewinnt nominal 10 € – der Anbieter behält davon 0,50 €. Die Wette ist also nicht „steuerfrei“, sondern „gewinnbesteuert“.
Der Anbieter zieht die Gebühr vom Einsatz ab. Das ist die seltenere, aber für den Kunden teuerste Variante: Wer zehn Euro setzen will, kann nur 9,50 € tatsächlich platzieren. Der Werbeslogan „ohne Wettsteuer“ passt dann nur, weil die Abgabe nicht „on top“ verlangt wird, sondern im Einsatz steckt.
Die Botschaft: „Ohne Wettsteuer“ beschreibt, was der Kunde nicht zahlt. Sie beschreibt nicht, was der Kunde dafür bekommt. In einer Branche, in der die Marge im einstelligen Prozentbereich liegt, schlägt eine nicht eingepreiste Steuer direkt auf den Preis durch.
Eine Beispielrechnung mit zehn Euro Einsatz und Quote 2,00
Was eine Wette unter dem Strich einbringt, hängt davon ab, ob der Anbieter die Gebühr trägt oder vom Gewinn abzieht. Bei einer 2,00-Wette und zehn Euro Einsatz sieht das so aus:
- Ohne Gebührenabzug: Der Anbieter trägt die Wettgebühr selbst, der Kunde bekommt 20 € ausgezahlt. Netto bleibt: Einsatz 10 € + Reingewinn 10 € = 20 €.
- Mit Abzug vom Gewinn: Der Anbieter behält fünf Prozent des Gewinns ein, der Kunde bekommt 19,50 € ausgezahlt. Netto bleibt: Einsatz 10 € + Reingewinn 9,50 € = 19,50 €.
- Mit Abzug vom Einsatz: Der Kunde platziert nur 9,50 €, der Anbieter behält davon 0,475 € Wettgebühr. Gewinn bei Quote 2,00: 19 €. Netto bleibt: Einsatz 9,525 € + Reingewinn 9,025 € = 18,55 €.
Das sind drei verschiedene Ergebnisse für ein und dieselbe Wette, deren Unterschied nur in der Verbuchung der Steuer liegt. Die Wette „fühlt sich“ für den Kunden unterschiedlich an, je nachdem, an welcher Stelle der Anbieter die Gebühr verbucht. Buchhalterisch gesehen trägt der Kunde die Steuer in allen drei Varianten – nur eben unterschiedlich sichtbar.
Rechtslage: Warum es keine nationale Lizenz gibt
Österreich hat kein einheitliches Sportwettenrecht. Sportwetten sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs kein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielgesetzes (GSpG). Der VwGH hat das in seinem Erkenntnis vom 2. Juli 2015 (Ro 2015/16/0019) festgehalten. Damit fällt die klassische Sportwette aus dem GSpG und aus der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen heraus. Es gibt folglich:
- keine nationale Lizenz für Sportwettenanbieter;
- keine nationale Aufsichtsbehörde, kein nationales Verzeichnis bewilligter Buchmacher;
- kein nationales Spielersperrregister und kein nationales Limitregister für Sportwetten;
- keine bundesweit einheitliche Obergrenze für Einsätze oder Verluste.
Die Bewilligung wird auf Landesebene erteilt. Jedes der neun Bundesländer hat ein eigenes Wettgesetz und eine eigene Landesregierung als Behörde. Niederösterreich etwa regelt das im NÖ Wettgesetz (LGBl. Nr. 58/2020), zuständig ist die NÖ Landesregierung. Wien hat das Wiener Wettengesetz (LGBl. Nr. 26/2016), zuständig der Magistrat. Oberösterreich hat das Oö. Wettgesetz. Wer in Österreich Sportwetten anbietet, braucht also eine Bewilligung des Landes, in dem er die Wette vermittelt – nicht des Bundes.
Für Online-Wetten hat der VwGH am 9. April 2026 (Ra 2025/02/0037) entschieden, dass die Bewilligungspflicht an den Ort anknüpft, an dem der Anbieter die Daten bereitstellt, die für die Wette erforderlich sind. Ein Anbieter, der seine Server außerhalb des betroffenen Landes betreibt, kann damit unter Umständen aus der Reichweite des jeweiligen Landesgesetzes fallen. Das gilt aber nur für dieses eine Land. Es bedeutet nicht, dass der Anbieter „in Österreich“ bewilligt ist – er ist es schlicht für dieses Bundesland nicht.
Was darf gewettet werden? Das regelt jedes Land selbst. In Wien sind Wetten auf Sportereignisse zulässig, Wetten auf politische Ereignisse oder TV-Shows nach der Auffassung des BMF in der Regel nicht. Virtuelle oder aufgezeichnete Rennen sind Glücksspiel, nicht Sportwette, und können von einem Land nicht bewilligt werden. Über die Zulässigkeit von Esports schweigen die verfügbaren Quellen – hier ist die Lage nicht etabliert. Live-Wetten sind in Wien nur auf Teilergebnisse oder das Endergebnis erlaubt (Fassung 2020), in Oberösterreich nur auf numerische Zwischen- oder Endergebnisse oder den nächsten Torschützen (Fassung 2021). Für Niederösterreich ist die aktuelle Regelung nicht feststellbar. Wer pauschal schreibt, Live-Wetten seien „in Österreich“ verboten oder erlaubt, liegt falsch.
Stake-Caps unterscheiden sich ebenfalls je nach Land. Oberösterreich und Niederösterreich begrenzen den Einsatz pro Wette mit 500 €, Wien an Terminals ohne Counter auf 50 €. Für Online-Wetten außerhalb dieser Länder ist die Höhe nicht etabliert. Cash-out und Auszahlungsmodalitäten sind nicht gesetzlich geregelt – sie sind eine Eigenschaft des Anbieters, kein Merkmal der Bewilligung.
Offshore-Anbieter und die Grauzone
Wer bei einem Anbieter mit Sitz in Malta, Curaçao, Gibraltar oder Anjouan wettet, hat es mit einer ungeklärten Rechtslage zu tun. Eine ausländische Lizenz ist keine österreichische Lizenz; kein österreichisches Verzeichnis führt diese Anbieter; eine österreichische Behörde ist für die Produktaufsicht nicht zuständig. Ob das Angebot aus österreichischer Sicht erlaubt ist, hängt vom Landesrecht des Bundeslandes ab, in dem die Wette vermittelt wird, und ist politisch wie juristisch umstritten. Wer als Spieler bei einem solchen Anbieter wettet, begeht nach derzeitigem Stand keine Straftat – es wurde keine Sanktion für Spieler gefunden. Für Anbieter ohne Land-Bewilligung sieht die Lage in Wien (bis zu 22.000 €) und in Oberösterreich (bis zu 20.000 €) anders aus.
Gerichtliche Rückforderungen wie im Casino- und Pokerbereich sind für Sportwetten nicht etabliert. Es gibt kein Urteil, das einem Spieler die Rückzahlung verlorener Sportwetteinsätze bei einem ausländischen Anbieter zugesprochen hätte. Wer darauf spekuliert, verliert im Streitfall wahrscheinlich doppelt.
Spielerschutz: Was bei lizenzierten Anbietern greift – und was nicht
Bei Anbietern mit Land-Bewilligung gilt das jeweilige Landesgesetz. Drei Punkte sind für die Praxis entscheidend:

Altersgrenze 18. Sowohl in Wien als auch in Oberösterreich ist die Teilnahme an Sportwetten erst ab 18 Jahren erlaubt. Die Anbieter selbst schreiben das in ihre Bedingungen.
Selbstsperre pro Anbieter, nicht pro Land. Eine österreichweite Sperre für Sportwetten existiert nicht. Wer sich bei tipp3 selbst sperrt, kann bei win2day weiter wetten. Bei tipp3 gibt es eine Spielpause von 1, 3 oder 6 Monaten (das Guthaben bleibt im Konto) und eine Selbstsperre von 1, 2 oder 3 Jahren (das Guthaben wird auf das verknüpfte Bankkonto überwiesen). Beide sind nach dem Start nicht aufhebbar. Bei win2day gelten die Sperrfristen des Bundeslandes, in dem die Wette vermittelt wird; in Wien ist eine Aufhebung frühestens nach zwei Jahren möglich.
Einzahlungslimits pro Anbieter. Auch hier gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Die Anbieter setzen sie selbst. win2day etwa limitiert Einzahlungen für Wettkunden unter 26 Jahren auf 250 € pro Woche (Freitag bis Donnerstag), ab 26 Jahren auf 1.680 € pro Kalendermonat. Auf Antrag ist das Limit individuell erhöhbar. Gewinne zählen nicht zum Limit. Das sind Hausregeln, keine gesetzlichen Schwellen.
Oppositionen in der Steiermark und in Niederösterreich haben 2025 nationale Limits gefordert. Eingeführt sind sie nicht. Eine verpflichtende bundesweite Obergrenze für Sportwetteinsätze oder -verluste existiert nicht. Das Glücksspielreformgesetz 2026, das zum Stand 14. Oktober 2026 noch im Entwurf vorliegt, schafft ein Sperrregister und ein Limitregister für GSpG-Glücksspiel – Sportwetten sind ausdrücklich nicht erfasst.
Hilfe für Spieler bietet Playsponsible.at. Die Anbieter mit Land-Bewilligung verweisen in der Regel auf diese Anlaufstelle.
Bei Offshore-Anbietern greift all das nicht. Weder die Altersgrenze ist österreichisch durchsetzbar, noch eine Selbstsperre. Wer sich bei einem Anjouan- oder Curaçao-Anbieter sperren lässt, sperrt sich nur dort – und nicht bei anderen Marken desselben Betreibers. Das Limitregister, das einmal kommen soll, wird diese Anbieter nicht erfassen, solange sie nicht im Inland bewilligt sind.
Die zehn Anbieter im Überblick
Die folgende Übersicht zeigt den Bewilligungsstatus der zehn Anbieter, die auf dem österreichischen Markt regelmäßig auftauchen. „Bewilligung“ heißt hier: Das Unternehmen nennt selbst eine Bewilligung einer österreichischen Landesregierung in seinen Impressums- oder Bedingungstexten. „Ohne österreichische Bewilligung“ heißt: Im österreichisch verfügbaren Material des Anbieters ist keine Land-Bewilligung auffindbar – was nicht zwingend heißt, dass keine existiert, aber der Beleg fehlt. Eine nationale Liste, an der man das prüfen könnte, gibt es nicht.
| Anbieter | Bewilligungslage in Österreich | Genannte Lizenz / Betreiber |
|---|---|---|
| tipp3 | Bewilligung NÖ Landesregierung (NÖ Wettgesetz) | Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H., Wien |
| win2day | Bewilligung NÖ Landesregierung (NÖ Wettgesetz) – nur Sportwetten | Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH |
| Admiral | Bewilligung OÖ Landesregierung (Oö. Wettgesetz) | ADMIRAL Sportwetten GmbH, Gumpoldskirchen |
| Vierklee | Bewilligung Tiroler Landesregierung (Zl. IIa.10.065/144-0) | Vierklee Wettbüro GmbH |
| Merkur Bets | Bewilligung – Land und Bescheid vom Anbieter nicht veröffentlicht | Merkur Group, ehem. Cashpoint (seit Juni 2025 unter Merkur Bets) |
| Starsportwetten | Bewilligung – Land und Bescheidnummer vom Anbieter nicht im Detail genannt (Bescheid vom 8. März 2022) | Starbet24 GmbH |
| Wonderluck | Ohne österreichische Bewilligung | Lizenz Anjouan (kein österreichisches Pendant) |
| Fezbet | Ohne österreichische Bewilligung | Rabidi N.V., Curaçao (Antillephone-Lizenz 8048/JAZ) |
| bet365 | Ohne österreichische Bewilligung | Maltalizenz MGA/CRP/531/2018 |
| Weltbet | Ohne österreichische Bewilligung | Bellona N.V., Curaçao (Antillephone-Lizenz 8048/JAZ2010-010) |
Die ersten sechs Anbieter sind in Österreich mit einer Land-Bewilligung tätig. Die letzten vier sind es nach derzeitigem Stand nicht. Dass sie auf dem Markt auftauchen, heißt nicht, dass sie erlaubt sind – es heißt, dass ihre genaue Rechtsposition vom Land abhängt, in dem die Wette vermittelt wird. Was die Tabelle nicht zeigt: Welche Quote, welche Zahlungswege, welche Limits, welche Bonusbedingungen im Einzelfall gelten – all das ist eine Frage der Anbieterbedingungen, nicht der Bewilligung.
Die einzelnen Anbieter
Die folgenden Abschnitte gehen die zehn Anbieter einzeln durch. Die Bewertung am Ende jedes Blocks gibt Hinweise, wofür sich der Anbieter eignet.
tipp3
tipp3 ist der Anbieter mit dem klarsten Bewilligungsstatus. Das Impressum nennt eine Bewilligung der Niederösterreichischen Landesregierung vom 10. Dezember 2020, Aktenzahl IVW1-Wett-47/001-2020, gestützt auf das NÖ Wettgesetz (LGBl. Nr. 58/2020). Betreiber ist die Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Wien. Die Wettgebühr reicht tipp3 teilweise an die Kunden weiter: Laut den veröffentlichten Bedingungen trägt der Anbieter die Gebühr bei verlorenen Wetten selbst, bei gewonnenen Wetten werden fünf Prozent des Gewinns abgezogen. Das ist die oben dargestellte Variante „vom Gewinn abgezogen“.
Spielerschutz ist klar geregelt. Es gibt eine Spielpause von 1, 3 oder 6 Monaten – das Guthaben bleibt auf dem Konto – und eine Selbstsperre von 1, 2 oder 3 Jahren, in der das Guthaben auf das verknüpfte Bankkonto ausgezahlt wird. Beide Sperren sind nach dem Start nicht mehr aufhebbar. Für Wettkunden mit Kontosperre gibt es kein Zurück.
tipp3 ist die richtige Adresse für Spieler, die einen österreichischen Anbieter mit klar dokumentierter Bewilligung suchen und die moderate Buchung der Wettgebühr vom Gewinn akzeptieren. Wer auf den vollen Bruttogewinn besteht, wird die 0,50 € pro 10 € Gewinn als Abstrich empfinden – das ist hier der Preis der Land-Bewilligung.
win2day
win2day ist eine Besonderheit: Die Plattform führt Lotterie, Casino und Sportwetten unter einem Dach, aber unter zwei verschiedenen Regimen. Die Sportwetten beruhen nach den Angaben der Seite auf einer Bewilligung der Niederösterreichischen Landesregierung – also auf dem NÖ Wettgesetz – und sind damit kein Glücksspiel im Sinne des GSpG. Lotterie und Casino laufen unter der bundesweiten GSpG-Konzession. Wer die Plattform nutzt, sollte die beiden Sphären auseinanderhalten.
Die Wettgebühr: win2day ist nicht im Detail ausgewiesen, weil die Plattform eigene Spielbedingungen veröffentlicht. Was eindeutig ist: Die Einzahlungslimits. Für Wettkunden unter 26 Jahren gilt 250 € pro Woche (Freitag bis Donnerstag), ab 26 Jahren 1.680 € pro Kalendermonat. Beide Limits sind auf Antrag individuell erhöhbar. Gewinne zählen nicht zum Limit. Auszahlungen gehen auf das registrierte Bankkonto, anfallende Auszahlungsgebühren trägt der Spieler. Gewinne, die nicht innerhalb von vier Wochen beansprucht werden, verfallen.
win2day passt zu Spielern, die Sportwetten, Lotterie und Casino aus einer Hand wollen und mit dem niederösterreichischen Regime vertraut sind. Die strikten Alterslimits sind ein Signal, dass der Anbieter Jugendschutz ernst nimmt – wer mit 24 noch im Limitrahmen von 250 € pro Woche wettet, wird das als Einschränkung empfinden, wer es als Schutzschicht versteht, findet hier ein durchdachtes Konzept.
Admiral
Admiral Sportwetten gehört zur Novomatic-Gruppe und blickt auf eine lange Geschichte zurück: Das Unternehmen wurde von Walter Grubmüller gegründet und war von 2001 bis 2006 an der Wiener Börse notiert. Sitz ist Gumpoldskirchen. Die Bewilligung nennt der Anbieter im Impressum als eine solche der Oberösterreichischen Landesregierung nach dem Oö. Wettgesetz. Die ADMIRAL Sportwetten GmbH ist damit oberösterreichlich bewilligt, was sie nicht auf andere Bundesländer ausdehnt – wer in Wien wettet, fällt unter das Wiener Wettengesetz, und die Bewilligung muss für Wien gegebenenfalls gesondert vorliegen.
Die Marke ist im österreichischen Sportwettenmarkt breit aufgestellt. Wettkunden finden das Wettprogramm in Filialen und online. Die konkreten Bedingungen zur Wettgebühr – ob Admiral die fünf Prozent trägt, vom Gewinn abzieht oder im Einsatz verbucht – variieren nach Wettart und Kanal und sind in den jeweiligen Wettregeln nachzulesen.
Admiral eignet sich für Spieler, die eine bekannte österreichische Marke mit Land-Bewilligung und dichter Vertriebsstruktur suchen. Wer in Oberösterreich wettet, hat mit der dortigen Bewilligung Klarheit; in anderen Bundesländern ist die Reichweite der Bewilligung zu prüfen.
Vierklee
Vierklee ist ein regional verwurzelter Anbieter. Das Impressum nennt eine Buchmacherlizenz der Tiroler Landesregierung, Aktenzahl IIa.10.065/144-0, gestützt auf das Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz. Betreiber ist die Vierklee Wettbüro GmbH. Tirol ist damit das Stammland des Anbieters; die Frage, ob die Bewilligung für Wetten aus anderen Bundesländern trägt, ist im österreichischen Recht eine offene.
Vierklee ist ein Anbieter für Spieler, die in Tirol wetten oder eine Tiroler Bewilligung als vertrauensbildend empfinden. Die Marke ist nicht überregional aufgestellt; wer in Wien oder Niederösterreich wettet, hat mit dem dortigen Regime zu tun.
Merkur Bets
Merkur Bets firmiert seit Juni 2025 unter diesem Namen. Zuvor trat die österreichische Sportwetten-Sparte der Merkur Group als Cashpoint Sportwetten auf, mit Sitz in Gerasdorf bei Wien, gegründet 1996. Die Marke ist also nicht neu, sie wurde umbenannt. Die Bewilligung – ein Land, eine Bescheidnummer – ist vom Anbieter nicht im Detail veröffentlicht. Es ist plausibel, dass Merkur Bets eine Land-Bewilligung besitzt, weil der Vorgänger Cashpoint über Jahrzehnte in Österreich aktiv war; eine explizite Bestätigung liegt jedoch nicht vor.
Merkur Bets ist die richtige Wahl für Spieler, die einen österreichischen Anbieter mit langer Historie suchen und mit der fehlenden Veröffentlichung der Bewilligungsdetails leben können. Wer die Bewilligung nachprüfen will, muss das selbst in den Bedingungen oder beim zuständigen Landesamt tun.
Starsportwetten
Starsportwetten ist ein Beispiel für die Lücken, die das österreichische System lässt. Die App-Beschreibung im Google-Play-Eintrag nennt einen Bescheid vom 8. März 2022, mit dem der Starbet24 GmbH die Bewilligung zur Durchführung von Sportwetten im Internet und in stationären Spielstätten erteilt wurde. Das ist mehr, als manche Mitbewerber veröffentlichen – aber das Bundesland und die Bescheidnummer fehlen weiterhin. Damit ist unklar, in welchem Land die Bewilligung gilt, und ob sie für alle Bundesländer trägt.
Starsportwetten eignet sich für Spieler, die einen Anbieter mit dokumentierter, wenn auch unvollständig veröffentlichter Bewilligung suchen. Wer auf Klarheit über die Reichweite Wert legt, fragt beim Anbieter nach – die Bewilligungsbehörde selbst ist nicht ohne Weiteres ermittelbar.
Wonderluck
Wonderluck gehört zu der Gruppe von Anbietern, die im österreichisch verfügbaren Material keine Land-Bewilligung nennen. Lizenz des Anbieters ist Anjouan – das ist eine Lizenz für Online-Glücksspiel, keine österreichische. Die Plattform bewirbt im Sportbereich einen Erstzahlungsbonus, einen wöchentlichen Reload-Bonus, Cashback, Accumulator Boost und Early Payout. Die genauen Bedingungen – Umsatzfaktor, Mindestquote, Fristen – sind in der Übersicht nicht ausgewiesen; sie stehen in den Bonusbedingungen.
Wonderluck ist ein Angebot für Spieler, die mit einem nicht-österreichischen Anbieter wettet und die fehlende Land-Bewilligung in Kauf nimmt. Wer in Österreich wettet, hat bei diesem Anbieter keine österreichische Beschwerdestelle und keine österreichische Selbstsperre – die Sperre gilt nur bei Wonderluck selbst.
Fezbet
Fezbet wird auf der Schweizer Seite Fezbet.io als Angebot der Rabidi N.V. mit Sitz in Willemstad, Curaçao, geführt; die Plattform nennt eine Antillephone-eGaming-Lizenz mit der Nummer 8048/JAZ. Fezbet ist seit 2020 aktiv und führt Casino und Sportwetten.
Fezbet ist für österreichische Spieler erreichbar, aber nicht österreichisch bewilligt. Wer dort wettet, hat es mit den Hausregeln des Anbieters zu tun – und mit der offenen Rechtsfrage, ob das Angebot nach dem jeweiligen Landesrecht zulässig ist. Die Wettgebühr ist auch hier zu zahlen, weil die Wette im Inland abgeschlossen wird, wenn der Spieler im Inland ist; wie der Anbieter sie handhabt, ist eine Sache seiner Bedingungen.
bet365
bet365 ist einer der größten Anbieter weltweit und auch in Österreich sichtbar. Die Hilfeseite des Unternehmens verweist auf eine Lizenz der Malta Gaming Authority – die bekannte MGA-Lizenz mit der Nummer MGA/CRP/531/2018. Eine österreichische Bewilligung wird nicht genannt.
Für österreichische Spieler heißt das: bet365 ist da, aber nicht im österreichischen Sinne bewilligt. Die Malta-Lizenz ist international anerkannt; sie ist aber kein Ersatz für eine Land-Bewilligung in Österreich. Die Wettgebühr fällt an, weil die Wette im Inland abgeschlossen wird; wie bet365 sie handhabt, ist eine Frage der jeweils gültigen Bedingungen.
bet365 eignet sich für Spieler, die das Wettprogramm und die Live-Angebote des Anbieters nutzen wollen und die fehlende österreichische Bewilligung in Kauf nehmen. Wer auf eine österreichische Beschwerdestelle Wert legt, hat sie hier nicht.
Weltbet
Weltbet ist auf der kanadischen Seite Weltbet.io als Angebot der Bellona N.V., Curaçao, mit Antillephone-Lizenz 8048/JAZ2010-010 ausgewiesen. Casino und Sportwetten mit Live-Wetten und Cash-out auf ausgewählten Märkten sind im Programm.
Weltbet ist ein Curaçao-Anbieter ohne österreichische Bewilligung. Die Rechtsposition hängt vom Bundesland ab, in dem die Wette vermittelt wird. Wer in Österreich wettet, hat es mit den Hausregeln zu tun; die Wettgebühr fällt an, weil die Wette im Inland abgeschlossen wird.
Wettgebühr, Einsatz, Gewinn: Was die fünf Prozent konkret bedeuten
Die Wettgebühr ist mit fünf Prozent des Einsatzes ein Posten, der in jeder Wette mitgerechnet werden muss. Wer eine 2,00-Wette über zehn Euro abschließt und gewinnt, bekommt 20 € ausgezahlt. Davon gehen je nach Modell bis zu 0,50 € an den Fiskus. Bei kleineren Quoten oder kleineren Einsätzen wirkt das marginal; bei Kombiwetten mit vielen Beinen oder bei höheren Einsätzen schlägt es spürbarer durch.
Wichtig ist die Bemessungsgrundlage. Die Wettgebühr wird vom Wetteinsatz berechnet – also vom Bruttoeinsatz, den der Kunde zahlt, nicht vom ausgezahlten Gewinn. Sind die Einsätze verschieden (etwa bei einer Wette mit variablem Einsatz oder bei einer Each-Way-Wette), wird die Gebühr vom höheren Wetteinsatz bemessen. Was die Gebühr mindert, sind gewährte Boni – die fließen in die Bemessungsgrundlage nicht ein, wenn sie als abzugsfähig ausgewiesen sind. Das ist die Praxis, die das Bundesfinanzgericht in seinem Erkenntnis vom 12. Mai 2026 bestätigt hat.
Der zweite Faktor ist die Quote. Wer bei einem Anbieter wettet, der die Wettgebühr trägt, bekommt tendenziell niedrigere Quoten. Wer bei einem Anbieter wettet, der die Gebühr sichtbar weitergibt, bekommt nominell die gleiche Quote, aber weniger ausgezahlt. Die Wahl zwischen „niedrigere Quote“ und „nominell gleiche Quote, weniger Netto“ ist im Einzelfall eine Frage der Wettart. Für Standardwetten mit mittlerer Quote ist der Unterschied gering; für Systemwetten oder Wetten mit vielen Beinen kumuliert er sich.
Die Rolle der Länder: Warum die Wettgebühr nicht alles ist
Die Wettgebühr ist bundesrechtlich. Bewilligung, Aufsicht und Spielerschutz sind Landesrecht. Das hat zwei Konsequenzen:
Die Wettgebühr ist überall gleich. Fünf Prozent vom Wetteinsatz, gleichgültig ob die Wette in Wien, in Tirol oder online von Salzburg aus abgeschlossen wird. Sie ändert sich nicht je nach Anbieter oder Bundesland.
Die Bewilligung ist unterschiedlich. Ein Anbieter, der in Niederösterreich bewilligt ist, hat in Wien nicht automatisch eine Bewilligung. Wer in Wien wettet, fällt unter das Wiener Wettengesetz; ob der Anbieter dort bewilligt ist, ist eine eigene Frage. Praktisch bedeutet das: Ein Anbieter mit Land-Bewilligung ist nicht „in Österreich“ bewilligt, sondern in dem Land, das die Bewilligung erteilt hat.
Diese Unterscheidung ist mehr als eine Formalie. Sie entscheidet, welche Behörde im Streitfall zuständig ist, welche Spielerschutzregeln gelten, welche Stake-Caps anwendbar sind und welche Sanktionen gegen einen nicht bewilligten Anbieter verhängt werden können.
Was das für die Praxis heißt
Drei Punkte, die für die meisten Wetten relevant sind:
Wer die Wettgebühr trägt, ist eine Sache des Anbieters. „Ohne Wettsteuer“ auf der Werbung heißt nicht, dass der Anbieter die fünf Prozent aus eigener Tasche zahlt – es heißt, dass er sie nicht zusätzlich vom Kunden verlangt. In den Bedingungen steht, ob sie im Einsatz, im Gewinn oder in der Quote steckt.
Wer in Österreich wettet, hat mit der Wettgebühr in jedem Fall zu tun. Sie fällt auch bei ausländischen Anbietern an, wenn die Wette im Inland abgeschlossen wird. Die Frage ist nicht, ob der Kunde sie zahlt, sondern wie sie verbucht wird.
Wer einen Anbieter mit Land-Bewilligung sucht, hat die Auswahl aus sechs. Die anderen vier auf dieser Liste sind ohne österreichische Bewilligung – sie können seriös sein, international lizenziert und mit fairen Quoten, aber sie sind nicht im österreichischen Sinne bewilligt. Das hat Folgen für Beschwerden, Selbstsperren und Limits.
Wer sollte welchen Anbieter wählen
Wer auf Land-Bewilligung Wert legt und die Verbuchung der Wettgebühr vom Gewinn akzeptiert, ist mit tipp3 gut bedient. Wer Sportwetten, Lotterie und Casino aus einer Hand will und mit dem NÖ-Regime vertraut ist, findet bei win2day ein durchdachtes Konzept mit klaren Einzahlungslimits. Wer eine bekannte österreichische Marke mit Filialnetz sucht, ist bei Admiral richtig. Regional verwurzelt ist Vierklee in Tirol, Merkur Bets und Starsportwetten in Niederösterreich beziehungsweise ohne klar veröffentlichtes Land. Wer mit einem internationalen Anbieter ohne österreichische Bewilligung wettet – Wonderluck, Fezbet, bet365, Weltbet – hat mehr Wettprogramm, aber weniger Schutz durch österreichisches Recht. Die Quoten sind über die Anbieter hinweg vergleichbar; die Wettgebühr schlägt unterschiedlich durch. Welcher Anbieter im Einzelfall der richtige ist, hängt davon ab, welche Wettart, welche Quote, welche Limits und welche Bewilligungsform der Spieler sucht.
Häufige Fragen zur Wettgebühr in Österreich
Wie hoch ist die Wettgebühr, und seit wann gilt der Satz von 5 Prozent?
Die Wettgebühr beträgt seit 1. April 2025 fünf Prozent vom Wetteinsatz. Vorher lag der Satz bei zwei Prozent – gültig ab 1. Oktober 2005. Die Erhöhung wurde mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 (BGBl. I Nr. 7/2025) beschlossen. Das Bundesfinanzgericht hat die Erhöhung in einem Erkenntnis vom 12. Mai 2026 bestätigt und weder als rückwirkend noch als verfassungswidrig angesehen.
Wer schuldet die Wettgebühr, der Anbieter oder der Wettende?
Die Wettgebühr schuldet der Anbieter – also der Buchmacher oder Totalisateuer, der die Wette gewerbsmäßig abschließt oder vermittelt. Der Wettkunde ist ausdrücklich nicht Gebührenschuldner. Die Gebühr entsteht mit der Bezahlung des Einsatzes und ist vom Anbieter selbst zu berechnen. Wirtschaftlich kann der Anbieter die Gebühr aber über die Quoten oder die Auszahlung an die Kunden weiterreichen.
Was bedeutet „ohne Wettsteuer“ bei einem Anbieter tatsächlich?
„Ohne Wettsteuer“ ist eine Werbeaussage des Anbieters. Sie bedeutet, dass der Anbieter die Wettgebühr nicht zusätzlich vom Kunden verlangt. Drei Modelle sind üblich: Der Anbieter trägt die Gebühr selbst und passt die Quote entsprechend an; der Anbieter zieht die Gebühr vom Gewinn ab; oder der Anbieter zieht sie vom Einsatz ab. Die Variante steht in den jeweiligen Anbieterbedingungen. In allen drei Fällen trägt der Kunde die Kosten wirtschaftlich – nur unterschiedlich sichtbar.
Schuldet auch ein Anbieter mit Sitz im Ausland die Wettgebühr?
Ja. Eine Wette gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts bereits dann als im Inland abgeschlossen, wenn sich nur einer der beiden Vertragspartner im Inland befindet oder die Teilnahme vom Inland aus erfolgt. Das wurde auf einen Anbieter mit Sitz im Ausland angewendet, der in Österreich über Vermittler Filialwetten und zusätzlich Online-Wetten angeboten hat. Die Wettgebühr fällt damit auch bei ausländischen Anbietern an, sofern die Wette im Inland abgeschlossen wird. Die bezahlte Gebühr ist allerdings kein Nachweis für eine österreichische Bewilligung.
Wie verändert sich der mögliche Gewinn bei 10 € Einsatz und Quote 2,00, wenn der Anbieter die Gebühr vom Gewinn abzieht?
Bei einer 2,00-Wette und zehn Euro Einsatz gewinnt der Kunde nominal zehn Euro. Zieht der Anbieter fünf Prozent des Gewinns ab, bleiben 9,50 € ausgezahlt. Wer die Wette verliert, hat in beiden Fällen seinen Einsatz verloren – der Anbieter trägt die Gebühr bei verlorenen Wetten selbst. Die Beispielrechnung mit den drei Verbuchungsmodellen zeigt: Die Wette ist nicht „steuerfrei“, sondern „gewinnbesteuert“. Der Kunde trägt die Gebühr wirtschaftlich mit, nur eben nicht als separaten Posten.
Welche Bedeutung hat die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts zur Erhöhung der Wettgebühr?
Das Bundesfinanzgericht hat mit Erkenntnis vom 12. Mai 2026 (GZ. RV/7100519/2026) die Beschwerde eines bundesweit tätigen Sportwettenanbieters gegen die 5-Prozent-Festsetzung für August bis Oktober 2025 abgewiesen. Das Gericht sah die Erhöhung weder als rückwirkend noch als verfassungswidrig an. Es bestätigte zudem, dass die Wettgebühr wirtschaftlich den Einsatz des Wettkunden belastet und Anbieter die Erhöhung indirekt über Quoten oder Auszahlungsquote an die Kunden weitergeben können. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde nicht zugelassen.
Rechtslage – wettenoesterreich
Inhalt erstellt vom Team «wettenoesterreich»
